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"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben!" - Cicely Saunders

 

Eingliederungshilfe nach dem §90 SGB IX

Unser Eingliederungshilfeangebot ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung, die eine individuelle Unterstützung beim Kindertagesstätten- oder Schulbesuch brauchen (ehemals: § 53f. SGB XII in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Eingliederungsverordnung (Sozialbehörde)).

Dafür beschäftigen wir sowohl Fachkräfte als auch Assistenzkräfte für Integrations- bzw. Eingliederungshilfe. Unser Ziel ist es, den jungen Menschen Schritt für Schritt zu einer Erleichterung bzw. Ermöglichung des KiTa- oder Schulbesuchs zu verhelfen. Dabei stehen wir dem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zur Seite und fördern und unterstützen individuell. Die Kooperation und der Austausch mit allen beteiligten Personen, wie Lehrer*innen, Erzieher*innen und Eltern, sind für uns selbstverständlich. Die Hilfe gestaltet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des jungen Menschen.

Integrationshilfe nach §35a SGB VIII

Wir unterstützten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung in Schulen oder Kindertagesstätten bei der Integration und Inklusion. Dies ist der Fall, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Diese Form der passgenauen individuellen Hilfen hat das Ziel, den genannten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Inklusion und Teilhabe an Bildung und Gemeinschaft zu ermöglichen und Ausschluss zu reduzieren. Dabei orientieren sich die Spiel- und Lernangebote an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes. Bei uns wird der Mensch als Akteur seiner Entwicklung verstanden.

Assistenzleistungen nach §113 Abs. 2 SGB IX

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Diese Hilfeform hat das Ziel eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags, einschließlich der Tagesstrukturierung, zu fördern.

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